Wirtschaft

In der Ukraine wurde das Verfahren zur Erlangung und Verlängerung des Aufschubs von der Mobilisierung vereinfacht
In der Ukraine wurde das Verfahren zur Erlangung und Verlängerung des Aufschubs von der Mobilisierung vereinfacht

Die Ukraine verlängert die Aufschübe von der Mobilisierung gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 1558. Diese Verordnung trat am 16. Januar in Kraft. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Aufschübe nur bei Vorliegen rechtlicher Gründe verfügbar sind. Nach der neuen Regelung müssen die Territ...

20.01.2025 2483

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