Aufschub für die Pflege - was zu tun ist, wenn es ausländische Verwandte gibt.


Ein mobilisierungsfähiger Bürger hat die Möglichkeit, einen Aufschub von der Mobilisierung zu erhalten, wenn er sich um seinen alleinstehenden Vater kümmern muss, selbst wenn er andere Kinder hat, die in einem anderen Land leben und Staatsbürger eines anderen Staates sind. Um dies zu erreichen, muss jedoch das Gericht angerufen werden, um zu beweisen, dass diese Verwandten nicht in der Lage sind, die Pflege physisch zu übernehmen.
Der Anwalt Yuriy Aivazian erklärte in seinem Artikel auf dem Portal 'Juristen.UA' die Möglichkeit, einen Aufschub von der Mobilisierung zu erhalten, wenn ausländische Verwandte nicht in der Lage sind, sich um den Vater zu kümmern. Er betonte, dass für dieses Ziel ein Gerichtsurteil erforderlich ist.
Fazit
Somit hat der mobilisierungsfähige Bürger gemäß den Ratschlägen des Anwalts die Möglichkeit, einen Aufschub für die Pflege eines alleinstehenden Vaters zu erhalten, selbst wenn andere Verwandte im Ausland leben, aber dazu muss er sich an das Verwaltungsgericht wenden und die Notwendigkeit nachweisen.
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