Das Ministerium für Justiz nennt die Bedingungen für die Verschiebung der Mobilisierung während des Kriegsrechts.
04.03.2025
1533

Journalist
Schostal Oleksandr
04.03.2025
1533

Verschiebung der Mobilisierung während des Kriegsrechts
Das Justizministerium erklärt, wie man während der Mobilisierung eine Verschiebung erhält. Vertreter bestimmter Kategorien sind nicht verpflichtet zu dienen:
- Wehrpflichtige mit 3 Kindern und zahlen Unterhalt;
- Wehrpflichtige, die Kinder allein erziehen;
- Wehrpflichtige, die Kinder mit Behinderungen bis 18 Jahre erziehen;
- Wehrpflichtige, die ein schwerkrankes Kind erziehen;
- Wehrpflichtige, die ein volljähriges Kind mit Behinderung der I. oder II. Gruppe unterstützen;
- Wehrpflichtige, die ein adoptiertes Kind bis 18 Jahre unterstützen;
- Ein Ehepartner, wenn der andere dient;
- Soldaten, die ständig pflegebedürftige Angehörige betreuen;
- Vormund einer gerichtlich für geschäftsunfähig erklärten Person;
- Diejenigen, die einen Ehepartner mit einer Behinderung der I., II. oder III. Gruppe haben;
- Verwandte, Geschwister, Großeltern, Enkel, die eine Person mit einer Behinderung der I. oder II. Gruppe betreuen;
- Dozenten, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studenten und ehemalige Gefangene.
Der Antrag muss beim Vorsitzenden der Kommission des regionalen (städtischen) Zentrum für Rekrutierung und Sozialpolitik oder dessen Abteilung eingereicht werden. Dem Antrag sind die erforderlichen Dokumente beizufügen. Die Kommission muss den Antrag innerhalb von 7 Tagen prüfen. Bei positivem Ergebnis wird eine Bescheinigung mit dem Datum der Verschiebung ausgegeben.
Im Falle einer Ablehnung kann die Entscheidung vor Gericht angefochten werden.
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