Visaregelung in Polen: Was ukrainische Bürger im Jahr 2024 wissen müssen.


Das polnische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten informiert über die Verfügbarkeit von drei Arten von Visa für die Einreise in das Land.
Laut offiziellen Informationen umfasst das System ein Transitflughafenvisum (Typ A), ein Schengen-Visum (Typ C) und ein nationales Visum (Typ D).
Es ist erwähnenswert, dass ukrainische Bürger nur ein nationales Visum Typ D benötigen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Land aufhalten möchten. Transitflughafen- und Schengen-Visa sind für Ukrainer aufgrund des bestehenden visafreien Regimes nicht erforderlich.
Das nationale Visum Typ D wird Personen ausgestellt, die beabsichtigen, sich langfristig in Polen aufzuhalten, um zu arbeiten, zu studieren, Asyl zu beantragen oder die Rechte der polnischen Karte zu nutzen. Die maximale Gültigkeitsdauer eines solchen Visums beträgt ein Jahr.
Der Prüfungsprozess für die Ausstellung eines Visums Typ D dauert in der Regel 6 Werktage. In Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, kann die Frist auf bis zu 30 Tage verlängert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung eines nationalen Visums für ukrainische Bürger kostenlos ist.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Transitflughafenvisum (Typ A) für Bürger bestimmter Länder obligatorisch bleibt, darunter Afghanistan, Bangladesch, Iran, Irak und andere Staaten, bei der Durchreise durch internationale Flughäfen im Schengen-Raum.
Zur Erinnerung: Es wird in Polen auch einen neuen Zug bis an die Grenze zur Ukraine geben.
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